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§ 34 HOAI mit Honorartafel (vom 4. März 1991, zuletzt geändert am 10. November 2001, außer Kraft)
Sie sollen der Orientierung für eine dringend angeratene konkrete Honorarvereinbarung dienen. Zu den unten aufgeführten Beträge der Honorartafel, sind nach § 7 HOAI die Nebenkosten (z.B. Porto, Fahrtkosten, Kopierkosten, Fotos) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer ( derzeit 19%) hinzuzurechnen. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass Honorare für Leistungen, die nicht in § 34 HOAI erfaßt sind, wie z.B. Mietgutachten, allgemeine Beratung usw., nach § 6 HOAI… |